Theoretische Führerscheinprüfung
Informationen zur theoretischen FührerscheinprüfungBedingungen zur Teilnahme
Der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für Kraftfahrzeugverkehr bestimmt Zeit und Ort der theoretischen Führerscheinprüfung. Diese darf frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abgenommen werden (§ 16 Abs. 3 Satz 1 und 2 FeV). Ein Nachweis über die jeweilige bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung muss vorgelegt werden.
Hilfsmittel sind nicht zugelassen. Täuschungshandlungen führen zum nicht Bestehen der Prüfung (Anlage 7 Nr. 1.4 FeV).
Informationen rund um den Führerschein findet man auch auf der Seite meine-auto.info